Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mentoring

Ziel des Mentoring ist die berufliche und persönliche Entwicklung der Klienten, unterstützt durch die fachliche und Branchen-Kompetenz, Lebenserfahrung und das Netzwerk der Mentorin.

Für die Vor- und Nachbereitung der gemeinsamen Aktivitäten sind die Klienten verantwortlich. Sie sorgen auch für die Protokollerstellung nach jedem Treffen und die Dokumentation.

Beide Partner verpflichten sich, die Privatsphäre zu respektieren und jede Form von Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt während und nach der Mentoring-Beziehung.

Das Mentoring ist eine freiwillige und personengebundene Vereinbarung und kann von beiden Parteien jederzeit einseitig gekündigt werden.

Coaching

Coaching ist eine individuelle, prozessbetonte Hilfe zur Selbsthilfe, zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen oder Teams. Als Business-Coaching ist die Leistung auf die berufliche Rolle der Klienten fokussiert.

Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten der Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Coach / Mentorin ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbstreflektion und –wahrnehmung, -bewusstsein, -wertgefühl und –verantwortung der Klienten.

Coaching dient nicht der Behandlung psychischer Leiden und Störungen und kann Psychotherapie auch nicht ersetzen.

Ablauf

1. Bedarf: Auftragnehmerin und Klient klären den Bedarf des Klienten und ob Coaching oder Mentoring die geeignete Methode ist, den Wunsch nach individueller Förderung und Unterstützung zu erfüllen.
Dies findet oft im Rahmen der ersten (telefonischen) Kontaktaufnahme statt.

2. Auftragsklärung und Vertrag: Coach / Mentorin und Klient legen das spezifische Ziel der Zusammenarbeit fest. In diesem ersten persönlichen Treffen wird erkennbar, ob Klient und Coach / Mentorin eine offene und vertrauensvolle Beziehung aufbauen können und die formalen Voraussetzungen der Zusammenarbeit aus Sicht aller Parteien gegeben sind.
Coach / Mentorin und Klient schließen einen formalen schriftlichen Vertrag, in dem das Ziel, die ungefähre Dauer der Maßnahme, geplante Sitzungshäufigkeit und -ort sowie Vergütung u. ä. festgelegt werden.

3. Bearbeitung des Themas: Entlang eines vom Coach / Mentorin geführten Prozesses beschreibt der Klient die Ist-Situation, formuliert Ziele, beschreibt Hindernisse und entwirft Lösungswege. In dieser Phase werden auch die erforderlichen Kompetenzen, Vorgehensweisen, Tools und dergleichen besprochen, die der Klient künftig anwenden will.

4. Roadmap: Entlang eines vom Coach / Mentorin geführten Prozesses entwirft der Klient eine Roadmap mit Teilzielen und Zeitplan, wie die erarbeiteten Lösungen umgesetzt werden sollen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Ergebnisse langfristig zu sichern.

5. Umsetzung: Während der Umsetzungsphase stimmen sich Coach / Mentorin und Klient regelmäßig ab, um zu besprechen, in welchem Umfang das Ziel erreicht wurde und welche Hindernisse möglicherweise noch angegangen werden müssen.

Vertragsinhalte

§ 1 Gegenstand der Dienstleistung

Coach / Mentorin begleitet den Klienten in einer aktuellen beruflichen Fragestellung.

Die Zusammenarbeit ist für beide Parteien freiwillig und beruht auf den Prinzipien der gegenseitigen Offenheit, Vertraulichkeit und Akzeptanz.

Coach / Mentorin erbringt die Dienstleistungen auf der Grundlage der vom Klienten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten. Stellungnahmen und Empfehlungen der Mentorin / Coach bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

§ 2 Ort der Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien einigen sich von Termin zu Termin, wo und in welcher Form das nächste Treffen stattfinden wird, dies kann auch Telefon oder Videocall sein.

§ 3 Rechte und Pflichten des Coachs / der Mentorin

Das Coaching / Mentoring wird durch die Auftragnehmerin persönlich erbracht.

Sie legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen und mögliche Risiken.

Die Auftragnehmerin wahrt striktes Stillschweigen über die Inhalte der Zusammenarbeit und wird persönliche und vertrauliche Details des Klienten nur zum Zwecke der Zusammenarbeit nutzen.

Die Auftragnehmerin unterliegt der Schweigepflicht. Sie behandelt alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die sie über spezifische Unternehmen / Organisationen vom Klienten erhält, strikt vertraulich.

§ 4 Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Klient

Der Klient nimmt alle vereinbarten Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen ausreichend Zeit, um sich von den üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Der Klient plant ausreichend Zeit ein für die Vorbereitung und Nachbereitung der Coaching-Termine.

Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Prozess. Die Mentorin / Coach kann nur Anregungen zur Veränderung und Reflektion geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er selbst diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching/Mentoring erfolgreich sein kann.

Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.

§ 5 Zeitlicher Rahmen und Laufzeit

Das Coaching / Mentoring beginnt mit Abschluß eines Vertrages.

Zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbaren die Parteien eine Anzahl von Sitzungen mit einer Dauer von 90-120 Minuten inklusive Kick-off-Termin und Abschlußgespräch.

Rhythmus und Termine der Sitzungen legen beide Parteien gemeinsam im Kick-off-Termin fest.

Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 48 Stunden im Voraus ab. Ansonsten sind 50 % des vereinbarten Honorars ohne Abzug fällig.

Der Vertrag ist mit einer Frist von 48 Stunden von beiden Seiten kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Die Zusammenarbeit endet mit einem Abschlußgespräch.

§ 6 Honorar und Rechnungsstellung

Das Honorar pro angefangener Stunde (60 Minuten) wird im Rahmen des Vorgesprächs vereinbart.

E-Mail- oder Telefon-Anfragen des Klienten an die Mentorin / Coach außerhalb der geplanten Sitzungen, die inhaltliche Themen betreffen, werden entsprechend des Zeitaufwands berechnet.

Reise-Kosten und Spesen werden gegen Beleg als gesonderter Posten in der Rechnung ausgewiesen. Bei Anfahrten zum Ort der Zusammenarbeit ab 10 km von eigenen Wohnsitz erhält die Mentorin / Coach eine Kostenpauschale von 0,30 Euro/km zzgl. MwSt. Reisezeit wird zum halben Stundensatz fakturiert.

Die Leistungen werden monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Die Mentorin / Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist München.

Informationen zum Datenschutz

Alle mir von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, bewahre ich auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für steuerliche und dokumentarische Zwecke (digital) auf.

Die in der Zusammenarbeit entstehenden Protokolle und ausgetauschten Unterlagen bewahre ich für 3 Jahre auf, falls es zu einer Nachberatung kommt. Falls Sie das nicht möchten, geben Sie mir bitte Bescheid, dann lösche ich die Daten nach Beendigung des Auftrages.

Die Kommunikation findet über Video, Email und teilweise auch WhatsApp statt. Bitte informieren Sie mich, falls Sie mit einem dieser Tools nicht einverstanden sind.